Der Führerschein PKW - Begleitetes Fahren mit 17 (Klasse BF17)

BF17 - Der Führschein PKW mit 17 - begleitetes Fahren

Mit der Einführung des Führerscheinklasse BF17 („Begleiteten Fahrens ab 17“) wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Bis zum 18. Geburtstag besteht jedoch die Auflage, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.

Viele Fragen und hilfreiche Antworten hat der ADAC auf dieser Seite einmal zusammengefasst.

Für weitere Fragen stehen wir Dir gern zur Verfügung. 

Wie viele Theoriestunden sind vorgeschrieben?

Will man den Führerschein der Klasse BF17 erwerben, müssen zwölf Doppelstunden theoretischen Unterricht für den Grundstoff absolviert werden. Zwei Doppelstunden à 90 Minuten kommen für den Zusatzstoff hinzu. Bei Führerscheinerweiterungen mindestens weitere sechs Doppelstunden Grundstoff (abhängig von der Klasse, auf die erweitert wird).

Mit wie vielen Praxisstunden muss ich rechnen?

Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Es wird zwischen Pflicht- und weiteren Übungsstunden unterschieden. Nur die Pflichtstunden sind vorgegeben. Die Anzahl der zusätzlichen Übungsfahrstunden sind von deinen persönlichen und individuellen Fähigkeiten sowie dem Lernfortschritt abhängig.

Pflichtstunden sind folgende, so genannte Sonderfahrten:

  • 5 Fahrstunden a 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Fahrstunden a 45 Minuten auf der Autobahn
  • 3 Fahrstunden a 45 Minuten bei Dämmerung bzw. in der Nacht

Welche Fahrzeuge kann ich mit der Klasse BF17 dann fahren?

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

  • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)
  • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
  • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
  • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Wie alt muss ich für den Führerschein dieser Klasse sein?

  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren (BF17)

Kann man die Prüfungen bereits vor Erreichen des Mindestalters ablegen?

Ja, die Prüfungen können bereits vor dem Erreichen der Altersvorgaben abgelegt werden. Dabei gilt

  • theoretische Prüfung maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • praktische Prüfung maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Gibt es eine Probezeit?

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein auf Probe erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren hat ein Fehlverhalten besondere, schwerwiegendere Folgen.

kommende Schulungen/Kurse

Hier findest Du die nächsten Termine für diese FS-Klasse: