Der Führerschein PKW - Klasse B und BF17
Wie viele Theoriestunden sind vorgeschrieben?
Will man den Führerschein der Klasse B erstmals erwerben, müssen zwölf Doppelstunden theoretischen Unterricht für den Grundstoff absolviert werden. Zwei Doppelstunden à 90 Minuten kommen für den Zusatzstoff hinzu. Bei Führerscheinerweiterungen mindestens weitere sechs Doppelstunden Grundstoff (abhängig von der Klasse, auf die erweitert wird).
Mit wie vielen Praxisstunden muss ich rechnen?
Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Es wird zwischen Pflicht- und weiteren Übungsstunden unterschieden. Nur die Pflichtstunden sind vorgegeben. Die Anzahl der zusätzlichen Übungsfahrstunden sind von deinen persönlichen und individuellen Fähigkeiten sowie dem Lernfortschritt abhängig.
Pflichtstunden sind folgende, so genannte Sonderfahrten:
- 5 Fahrstunden a 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 4 Fahrstunden a 45 Minuten auf der Autobahn
- 3 Fahrstunden a 45 Minuten bei Dämmerung bzw. in der Nacht
Welche Fahrzeuge kann ich mit der Klasse B dann fahren?
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland, sofern der Inhaber diese seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch zum Führen von Fahrzeugen, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- bzw. Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden, wenn diese eine Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, jedoch nicht mehr als 4250 kg aufweisen und für die Güterbeförderung und ohne Anhänger geführt werden. Die überschreitende Masse muss hierbei ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems geschuldet sein.
Wie alt muss ich für den Führerschein dieser Klasse sein?
- 17 Jahre: Begleitetes Fahren (BF17)
- 18 Jahre
- 25 Jahre: B196
Kann man die Prüfungen bereits vor Erreichen des Mindestalters ablegen?
Ja, die Prüfungen können bereits vor dem Erreichen der Altersvorgaben abgelegt werden. Dabei gilt
- theoretische Prüfung maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- praktische Prüfung maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
BF17 - Der Führschein PKW mit 17 - begleitetes Fahren
Mit der Einführung des Führerscheinklasse B17 („Begleiteten Fahrens ab 17“) wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Bis zum 18. Geburtstag besteht jedoch die Auflage, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.
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